Das Wettbewerbsrecht (UWG) stellt in der Praxis oftmals die Grundlage von Abmahnungen dar, die entweder von Mitbewerbern oder von Wettbewerbsverbänden wie der Wettbewerbszentrale wegen unlauteren geschäftlichen Handlungen ausgesprochen werden. Dieser Umstand gebietet es oftmals, präventiv Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, um im Geschäftsverkehr wettbewerbskonform aufzutreten.

Rechtsanwalt Jan Marschner

Rechtsanwalt Marschner bietet Ihnen im Wettbewerbsrecht insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Beratung und Vertretung bei jeder Fallgestaltung mit wettbewerbsrechtlichem Einschlag, insbesondere wegen
    • irreführender Werbung
    • Werbung mit Gegenüberstellung von Konkurrenzprodukten und -preisen
    • unzumutbaren Belästigungen (z.B.: Kaltakquise per Telefon, E-Mail-Werbung ohne Einwilligung)
    • gezielter Mitbewerberbehinderung
    • Verunglimpfung und Rufausbeutung
    • Verstoß gegen Marktverhaltensregeln
    • Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
  • Erstellung von Teilnahmebedingungen an Gewinnspielen und Preisausschreiben
  • Prüfung von Abmahnungen sowie Unterlassungserklärungen und anschließende außergerichtliche Vertretung
  • Hinterlegung von Schutzschriften bei angedrohter Klageerhebung
  • Gerichtliche Vertretung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und in Hauptsacheverfahren