Das Urheberrecht gewährt dem Urheber für eine Vielzahl von Werken Schutz, sofern diese Werke eine gewisse Gestaltungshöhe aufweisen und aus einer persönlichen, geistigen Schöpfung hervorgegangen sind. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung können Ansprüche auf Auskunft, Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz entstehen. Wir bieten Ihnen im Urheberrecht insbesondere folgende Leistungen:
- Prüfung von urheberrechtlichen Abmahnungen und ggf. Erstellung einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erstellung von Nutzungsbedingungen
- Beratung bei Lizenzverträgen
- außergerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen
- Erstellung von Schutzschriften und Hinterlegung im zentralen Schutzschriftenregister
- gerichtliche Vertretung in Urheberrechtsstreitigkeiten, insbesondere im Einstweiligen Rechtsschutz
Zu den Mandanten im Urheberrecht gehören Agenturen, Programmierer, Fotografen, Künstler und andere Kreativschaffende.