Gerade der Handel mit spezifischen Produkten im E-Commerce bietet eine große Angriffsfläche für Mitbewerber und Wettbewerbsverbände. Eine rechtskonforme Gestaltung von Artikelbeschreibungen und die Einhaltung von speziellen Kennzeichnungspflichten ist dabei sowohl für den stationären als auch den Online-Händler unerlässlich. Wir bieten unseren Mandanten Hilfestellung bei der ordnungsgemäßen Darstellung und Kennzeichnung insbesondere folgender Produkte:

  • Lebensmittel nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und der sog. Health-Claims-Verordnung
  • Nahrungsergänzungsmittel nach der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)
  • Kosmetika nach der Kosmetikverordnung (KosmetikV)
  • Alkohol und Trägermedien mit Inhalten, die u. a. dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterliegen
  • Elektro- und Elektronikprodukte u. a. nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG)

Die Beratung bezüglich der Registrierung von Elektro- und Elektronikprodukten nach dem ElektroG bei der Stiftung ear und der damit verbundenen Rücknahmepflicht der Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehört ebenso wie die Unterstützung bei der Umsetzung von Jugendschutzvorschriften, beispielsweise durch die Einbindung einer Altersverifikation, oder die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zu unserem Leistungsumfang.