Spätestens seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat der Schutz von personenbezogenen Daten eine erhebliche Bedeutung erlangt. Datenschutzverstöße können erhebliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche der Betroffenen nach sich ziehen. Wir unterstützen unsere Mandanten daher in der rechtskonformen und praxisnahen Umsetzung der umfassenden sich aus den Datenschutzvorschriften ergebenden Pflichten.

Rechtsanwalt Jan Marschner

Zu unserem Leistungsangebot im Datenschutzrecht gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Entwicklung von Datenschutzkonzepten
  • Beratung von Datenschutzbeauftragten bzw. bei Konflikten mit demDatenschutzbeauftragten
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Prüfung und Erstellung von Verträgen, insbesondere zur Auftragsverarbeitung
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Pflichten aus der DS-GVO
  • Beratung im Umgang mit Auskunftsersuchen
  • Kommunikation mit Behörden, insbesondere der Aufsichtsbehörde, und Betroffenen
  • Beratung zum E-Mail-Marketing